Schulleiter/innen kommen zu einem/r Lehrer/in und sagen, mir ist zu Ohren gekommen bzw. am Elternabend kam zur Sprache, dass Sie in Ihrem Unterricht das und das nicht zur Zufriedenheit der Schüler/innen bzw. Eltern machen ("Sie seien zu streng", oder: "Klassenarbeitstermin wurde nicht wunschgemäß verlegt" etc.). Zwei solcher Fälle sind mir selber erst kürzlich wieder zu Ohren gekommen, nicht von meiner Schule :). Hier läuft falsch, dass der Dienstweg nicht eingehalten wird! Die Gegenfrage des Lehrers/der Lehrerin "Warum kommen die Eltern nicht zu mir, sondern gehen zu Vorgesetzten von mir?", diese Gegenfrage, so sie denn überhaupt gestellt wird, denn so ein Vorgesetzten-Gespräch ist für den Kollegen immer sehr unangenehm, vor allem die Zeit vor dem Termin, die Tage dauern kann! diese Gegenfrage wird dann gewöhnlich -- ich war selber Personalrat und hab Einiges mit bekommen und auch selber erlebt! -- beantwortet: "Die Eltern/Beschwerdeführer meinten, Sie hätten keine Zeit, man erreiche Sie nicht, bzw. es war denen angenehmer, mit mir zu sprechen, bzw. mit Ihnen könne man nicht sprechen." All diese Antworten sind, denkt man ein wenig über sie nach, ziemlich voll mit Unterstellungen! Ein sehr geringschätziger Ton, um nicht zu sagen respektloser Ton ist darin versteckt. Vielleicht meinen die Beschwerdeführer ja, wenn man es bis zum Schulleiter geschafft hat, dann darf man auch ein bisschen sozusagen aus dem Nähkästchen plaudern oder Tacheles reden. Es ist mir aber trotzdem immer wieder erstaunlich, dass die sich das trauen. Letztlich fallen solche Aussagen ja auch auf den Schulleiter selber zurück, wenn an seiner Schule so mit einander umgegangen wird, ganz zu schweigen von der Unprofessionalität, die sich hier zeigt, dabei handelt es sich bei einer Schule um eine öffentliche Einrichtung!
Es ist und bleibt meiner Erfahrung nach eine riesige Aufgabe des gesamten Schulsystems, die zunehmenden Beschwerden (in einer anspruchsvollen Wohlstandsgesellschaft ist das ja legitim und nichts Ungewöhnliches) besser zu managen, das heißt, sich zunächst einmal an die rechtlichen Vorschriften zu halten. Dies bedeutet, wenn kein Verdacht auf eine Straftat vorliegt (rechtlich: "Gefahr im Verzug", siehe den unglücklichen Fall Edathy kürzlich im Bundestag wegen Kinderpornografie), was in der Flut von Fällen, die ich an Schul-Beschwerden mit bekommen habe, nie vorkam, dass dann die Beschwerde sich an den richten muss, gegen den sie geht, also den betroffenen Kollegen. Handelt ein vorgesetzter Klassenlehrer, Abteilungsleiter, Schulleiter, Schulrat, Schulreferent etc. anders, nimmt also Beschwerden über Untergebene an, ohne dass die davon wissen, unterstellt er -- rechtlich gesehen --, dass der Untergebene im Verdacht einer Straftat steht, denn sonst dürfte er -- rechtlich gesehen -- gar nicht gegen ihn "ermitteln" (denn was ist so ein Gespräch anderes), ohne dass der Betroffene unterrichtet oder angehört ist, das heißt ganz einfach, dass der Betroffen bei dem Gespräch dabei sein muss! Sonst setzt sich der Vorgesetzte selber ins Unrecht. (Dabei hat er es ja gewöhnlich nur gut gemeint!)
Kurz gefasst, nach meiner berufliche Erfahrung: Einfach die Beschwerde an den betroffen Kollegen verweisen und die häufigen Gesprächswünsche über Beschwerden über einen Kollegen konsequent verweigern, wenn man nicht selbst der Beklagte ist! Und dann klingt die Beschwerde meistens schon mal halb so schlimm, wenn sie dem Betroffenen ins Gesicht gesagt werden muss, so hab ich es oft erlebt. Die Beschwerdeführer überlegen dann meist nochmal, ob das auch alles genau so stimmt, was sie da aus der Schule Schlimmes mitgeteilt bekommen haben, der Tonfall mäßigt sich erheblich. Außerdem werden so die häufigen anonymen Denunziationen verringert von der Art "Die Klasse xy hat erzählt, Sie hätten die und die Leute ungerecht benotet / Sie hätten den und den beleidigt!" -- Gegenfrage: "Wann soll das gewesen sein, bitte, und wer fühlt sich ungerecht behandelt, wer hat die Zeugenaussage eigentlich vorgebracht?" -- Und da heißt es dann meistens bei solch misslungenen (manchmal ja durchaus nicht böse gemeinten) Beschwerdeversuchen auf illegalem, "kurzem" Dienstweg: "Ja, das sagt die ganze Klasse, viele Eltern haben mich angemailt/angerufen, die Wellen schlagen hoch." Ich erlebte Vorgesetzte mehrfach, die dann solche anonymen, schwammigen, keiner Überprüfung standhaltenden Vorwürfe (nicht aus böser Absicht, eher aus Gutwilligkeit den Eltern gegenüber) ernst nahmen! In einem Fall wurde dann auf Nachfrage sogar ein Elternname genannt, mit dem man sich in Verbindung setzen sollte, und peinlicher Weise stellte sich dann heraus, dass es die Eltern auf keinen Fall waren, die Beschwerde führten!
Also: Die uralte Vorschrift "Dienstweg einhalten" ist nicht bürokratische Willkür, sondern hilft allen Beteiligten zu einem zivilisierteren Miteinander. Wenn dann tatsächlich mal ein Lehrer keinen Termin zu einem Gespräch geben sollte oder wenn das Gespräch zu keiner Einigung führt, dann geht es gemäß dem Dienstweg selbstverständlich eine Ebene höher, zum Klassenlehrer. Erst wenn da nicht "abgeholfen" werden kann (so der rechtliche Begriff), geht es dann zum Abteilungs- oder Schulleiter. Zum Glück ist das am THG alles gut geregelt, in unseren schriftlichen Hinweisen steht das so drin, die wir jedes Schuljahr zum Anfang bekommen!
Es ist und bleibt meiner Erfahrung nach eine riesige Aufgabe des gesamten Schulsystems, die zunehmenden Beschwerden (in einer anspruchsvollen Wohlstandsgesellschaft ist das ja legitim und nichts Ungewöhnliches) besser zu managen, das heißt, sich zunächst einmal an die rechtlichen Vorschriften zu halten. Dies bedeutet, wenn kein Verdacht auf eine Straftat vorliegt (rechtlich: "Gefahr im Verzug", siehe den unglücklichen Fall Edathy kürzlich im Bundestag wegen Kinderpornografie), was in der Flut von Fällen, die ich an Schul-Beschwerden mit bekommen habe, nie vorkam, dass dann die Beschwerde sich an den richten muss, gegen den sie geht, also den betroffenen Kollegen. Handelt ein vorgesetzter Klassenlehrer, Abteilungsleiter, Schulleiter, Schulrat, Schulreferent etc. anders, nimmt also Beschwerden über Untergebene an, ohne dass die davon wissen, unterstellt er -- rechtlich gesehen --, dass der Untergebene im Verdacht einer Straftat steht, denn sonst dürfte er -- rechtlich gesehen -- gar nicht gegen ihn "ermitteln" (denn was ist so ein Gespräch anderes), ohne dass der Betroffene unterrichtet oder angehört ist, das heißt ganz einfach, dass der Betroffen bei dem Gespräch dabei sein muss! Sonst setzt sich der Vorgesetzte selber ins Unrecht. (Dabei hat er es ja gewöhnlich nur gut gemeint!)
Kurz gefasst, nach meiner berufliche Erfahrung: Einfach die Beschwerde an den betroffen Kollegen verweisen und die häufigen Gesprächswünsche über Beschwerden über einen Kollegen konsequent verweigern, wenn man nicht selbst der Beklagte ist! Und dann klingt die Beschwerde meistens schon mal halb so schlimm, wenn sie dem Betroffenen ins Gesicht gesagt werden muss, so hab ich es oft erlebt. Die Beschwerdeführer überlegen dann meist nochmal, ob das auch alles genau so stimmt, was sie da aus der Schule Schlimmes mitgeteilt bekommen haben, der Tonfall mäßigt sich erheblich. Außerdem werden so die häufigen anonymen Denunziationen verringert von der Art "Die Klasse xy hat erzählt, Sie hätten die und die Leute ungerecht benotet / Sie hätten den und den beleidigt!" -- Gegenfrage: "Wann soll das gewesen sein, bitte, und wer fühlt sich ungerecht behandelt, wer hat die Zeugenaussage eigentlich vorgebracht?" -- Und da heißt es dann meistens bei solch misslungenen (manchmal ja durchaus nicht böse gemeinten) Beschwerdeversuchen auf illegalem, "kurzem" Dienstweg: "Ja, das sagt die ganze Klasse, viele Eltern haben mich angemailt/angerufen, die Wellen schlagen hoch." Ich erlebte Vorgesetzte mehrfach, die dann solche anonymen, schwammigen, keiner Überprüfung standhaltenden Vorwürfe (nicht aus böser Absicht, eher aus Gutwilligkeit den Eltern gegenüber) ernst nahmen! In einem Fall wurde dann auf Nachfrage sogar ein Elternname genannt, mit dem man sich in Verbindung setzen sollte, und peinlicher Weise stellte sich dann heraus, dass es die Eltern auf keinen Fall waren, die Beschwerde führten!
Also: Die uralte Vorschrift "Dienstweg einhalten" ist nicht bürokratische Willkür, sondern hilft allen Beteiligten zu einem zivilisierteren Miteinander. Wenn dann tatsächlich mal ein Lehrer keinen Termin zu einem Gespräch geben sollte oder wenn das Gespräch zu keiner Einigung führt, dann geht es gemäß dem Dienstweg selbstverständlich eine Ebene höher, zum Klassenlehrer. Erst wenn da nicht "abgeholfen" werden kann (so der rechtliche Begriff), geht es dann zum Abteilungs- oder Schulleiter. Zum Glück ist das am THG alles gut geregelt, in unseren schriftlichen Hinweisen steht das so drin, die wir jedes Schuljahr zum Anfang bekommen!