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Große Politik spiegelt Abläufe aus dem Schulalltag verblüffend lehrreich wider!

19/7/2016

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​Schule als Teil der staatlichen Exekutive, als Beamten-Apparat, von Gesetzen und Verordnungen geregelt, von Vorgesetzten gesteuert – das alles bewirkt für mich, dass es immer wieder erstaunliche Parallelen gibt zwischen meiner kleinen Schulwelt und der großen Politik, wie sie einem in der Tagesschau und der Zeitung begegnet. Weil diese Fälle für mich extrem illustrativ und anschaulich sind, aber auch kurzweilig, will ich sie hier teilen.
Heute drei Beispiele: 1. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat kürzlich dem Minister Sigmar Gabriel verboten, seine Erlaubnis der Fusion von Edeka und Tengelmann umzusetzen, da er handwerkliche Verfahrensfehler gemacht habe.
2. Die Edathy-Affäre 2010--2014 brachte illegale Vorwarnungen ans Tageslicht.
3. Die momentane sog. Säuberung des türkischen Staatsapparates nach dem gescheiterten Putsch letztes Wochenende, der heute anscheinend auch Zehntausende Lehrer zum Opfer gefallen sind.
Zu 1. Der Anlass für diesen Eintrag war, wie die Judikative gerade unsere Exekutive gemaßregelt hat in Gestalt unseres Wirtschaftsminister Gabriel, der den Zusammenschluss von Tengelmann und Edeka ausnahmsweise erlauben wollte. Ganz nebenbei: Da beobachten wir Gewaltenteilung in Aktion!, von der wir so oft im Geschichteunterricht sprechen. Ähnliche Fehler, wie sie ihm anscheinend unterlaufen sind, passieren auch im Schulalltag!
Bei Streitfragen, die zwischen Lehrern auftauchen, oder zwischen Schülern und Lehrern oder Eltern braucht es immer das direkte Gespräch aller Beteiligten, es muss dokumentiert werden (Schriftprinzip jeder Verwaltung), alle beteiligten Beamten (auch als Vorgesetzte) haben absolut neutral zu sein und müssen laut ihrem Beamten-Eid „ohne Ansehen der Person“ handeln, also alle gleich behandeln. Man nennt das auch einfach „gerecht sein“. Gerade die Schüler haben da ein feines Gespür und bringen das oft lautstark zum Ausdruck. Natürlich neigen wir zu dem Fehler, hintenrum Absprachen zu treffen mit den Leuten, denen wir persönlich nahestehen und mit denen es uns leicht fällt und mit denen wir schnell einig sind, abschätzig über abwesende Beteiligte zu sprechen, und das alles natürlich nur mündlich oder flüchtig per E-Mail und inoffiziell. All dies ist im staatlichen Bereich illegal und meiner Erfahrung auch kontraproduktiv, weil es nur zu kurzfristigen und nur zu scheinbaren Lösungen führt, einer staatlichen Einrichtung unwürdig ist (ja, es grenzt an oder ist schon Korruption!) und langfristig ein System „ausleiert“, auszehrt und die Gesetze und ordentlichen, offiziellen Dienstwege unterhöhlt, die nicht umsonst in der frühen Neuzeit mit viel Mühe aufgebaut und erfunden wurden. Und diese Vorgehensweisen lösen Gerüchte aus und Unruhe. Diese Intransparenz schürt Missgunst und Zweifel am System.
Und das schreibt heute die SZ zum Fall Gabriel, die Parallelen sind verblüffend! Titel: „Was für ein Fehler“. „Der schwerwiegende Vorwurf: Der Bundeswirtschaftsminister sei bei seiner Entscheidung befangen gewesen.“ Das Gericht bemängelt diese inoffiziellen Treffen mit inoffiziellen Absprachen zwischen Herren, die sich anscheinend sehr gut verstanden haben, denn die Entscheidung des Ministers ging ja auch so aus, wie die Wirtschaftsbosse es wollten. „Er hatte sich mit den Chefs von Edeka und Tengelmann getroffen, Aktennotizen dazu gibt es aber nicht. … Gabriel sind bei seiner Entscheidung ganz offensichtlich handwerkliche Fehler unterlaufen. In einem Ministerium, in dem alles penibel festgehalten und protokolliert wird, müsste es auch Informationen darüber geben, wann sich der Minister mit den Konzernchefs … zu Gesprächen trifft, noch dazu in einer solch heiklen Angelegenheit. Dabei ist es unerheblich, ob solche Aktennotizen rechtlich erforderlich sind. Gabriel muss alles tun, um schon den Anschein einer Parteilichkeit zu vermeiden, er darf zu den Beteiligten keine besondere Nähe haben. Jetzt aber ist er in arger Erklärungsnot. Das schadet nun ihm, aber auch allen Beteiligten und dem gesamten Verfahren.“
Man sieht also: Politiker sitzen eben nicht am längeren Hebel in einem Rechtsstaat, ebenso wenig Lehrer, Eltern oder Schüler.

Zu 2. Vor vielen Monaten passierte der extrem peinliche Vorfall, der sich zur Staatsaffäre auswuchs, dass der Bundestags-Abgeordnete Sebastian Edathy in den Verdacht geriet, Kinderpornografie zu besitzen, was eine Straftat wäre. Er musste ja dann zurück treten und verließ Deutschland sogar. Auch wieder unter Beteiligung von Sigmar Gabriel, aber auch des Fraktionsvorsitzenden Thomas Oppermann (siehe dazu sein wikipedia-Artikel) wurden Fehler gemacht, die – in diesem Fall spiegelbildlich! – im Schulalltag ganz ähnlich gemacht werden!
Oft gibt es Beschwerden über Schüler oder Lehrer oder Eltern. Weil es einem leichter fällt, wendet man sich da allzu oft nicht an die Person, mit der man das Problem hat, sondern schreibt eine Mail oder macht einen Anruf bei jemandem, den man gut kennt, ob der einem nicht helfen könnte, vermitteln oder raten. Ist derjenige, an den man sich wendet, aber ein Beamter, muss dieser den berühmten „Dienstweg“ einhalten. Zuerst ist zu prüfen: Erfüllt der Vorwurf oder die Beschwerde, die mir zu Ohren kommt, einen Straftatbestand? In meiner gesamten Berufslaufbahn kam mir vieles zu Ohren, denn ich war auch einige Jahre Personalratsvorsitzender. Aber Beschwerden sind auch so sehr verbreitet, egal ob gegen Lehrer, Schüler oder Eltern. Aber eines muss ich festhalten: Ein Verdacht auf eine Straftat war nie dabei! Das wären dann Dinge wie Körperverletzung, grobe Verletzung der Aufsichtspflicht, oder wie bei dem Bundestags-Abgeordneten Sebastian Edathy Kinderpornografie. Es war ja durchaus in den Medien schon zu lesen, dass man dies Lehrern zurecht vorwarf! Dann müssen unverzüglich Vorgesetzte und die Polizei informiert werden, nicht aber der Beschuldigte! Denn sonst könnte er Spuren verwischen, seine Straftat verschleiern; die Ermittlungen würden erschwert oder unmöglich gemacht.
Das was ich aber an Vorwürfen über meine Berufsjahre hinweg gehört habe, auch gegen mich selbst, denn auch ich mache viele Fehler: falsche, ungerechte Notengebung, ungleiche Behandlung der Schüler, schlechter Unterricht, aber auch viele Dinge gegen Eltern oder Schüler, all das waren nie Straftatbestände, sondern allenfalls Ordnungswidrigkeiten. Jedenfalls ist dann diese Vorgehensweise vorgegeben: Handelt es sich also nicht um den Vorwurf einer Straftat, dann muss zuerst der Beschuldigte selber gehört werden! Keiner darf also einen Termin vereinbaren zu einem Gespräch, wo es um Vorwürfe gegen einen abwesenden Beschuldigten gehen soll. Das Thema eines solchen Gespräches muss vorher festgelegt sein. Taucht dabei der Name eines Beteiligten auf, gegen den Beschwerde geführt werden soll, ohne dass dieser dabei ist, muss das Gespräch abgelehnt werden und der Beschwerdeführer direkt zum Beschuldigten verwiesen werden. „Vereinbaren Sie bitte einen Termin mit Herr XY!“ Erst wenn Herr XY ein Gespräch verweigern würde (solche Lehrer gibt es meines Wissens aber heute zum Glück nicht mehr), oder aber wenn das Gespräch zu keiner Einigung führt (rechtlich gesprochen: „wenn dem Widerspruch nicht abgeholfen werden kann“), erst dann kann der Beschwerdeführer zu einer höheren Stelle gehen, also einem Vorgesetzten des Beschuldigten. Zur Einhaltung des Dienstweges ist es aber wichtig, dass der Herr XY selber darüber Bescheid weiß. Idealerweise wäre er bei dem Gespräch dabei. Das wäre sein Recht. Ein Vorgesetzter, der sich nicht daran hält, setzt sich dann selber einem Vorwurf aus: Nämlich dass er seine Untergebene ungerechtfertigt so behandelt und damit auch dessen beschuldigt, dass sie eine Straftat begangen hätten! Und das wäre heftig, wenn er sich selber so ins Unrecht setzen würde!
Nun zum Vergleichsfall in der hohen Politik! Der Abgeordnete Edathy geriet bei den Behörden 2010 durch Ermittlung kanadischer Behörden in den Verdacht, Kinderpornografie zu besitzen. Seine Vorgesetzten wussten bald davon. Da hier der Verdacht auf eine Straftat vorlag, hätte gegen ihn ermittelt werden müssen, ohne dass er davon erfährt. Was aber geschah? Die inkorrekten Politiker, z.B. sein Fraktionsvorsitzender Oppermann informierten den Abgeordneten über den Verdacht gegen ihn. Diese falsche Vorgehensweise wurde dann durch einen Untersuchungs-Ausschuss aufgedeckt. Alles zog sich bis Ende 2014 hin.
Oft werden Beschuldigte im Schulsystem so behandelt, wie Edathy eigentlich hätte behandelt werden müssen! Gegen sie wird an höherer oder anderer Stelle – jedenfalls unter Missachtung des Dienstweges! – Beschwerde geführt. Teilweise unangenehme Vorwürfe machen dann sogar „die Runde“, ohne dass der Beschuldigte davon weiß, oder dass er informiert würde oder zu den Gesprächen zugezogen und gehört würde, so wie es legal wäre! Das passiert Lehrern, Eltern und Schülern. Edathy dagegen, der nun mal nicht informiert hätte werden dürfen, der erfuhr davon! Verkehrte Welt! Aber ich rechne damit, dass der Rechtsstaat sich durchsetzen wird!
 
Zu 3. In der Türkei läuft nach dem gescheiterten Putsch am Wochenende, so meldete grade „heute“, nun auch eine riesige Säuberungswelle. Zehntausende Lehrer werden suspendiert, da sie in den Putsch verwickelt gewesen seien. Experten im Fernsehen halten das für unmöglich, dass es so viele Beteiligte gegeben haben soll.
Dies führt mich aber sofort zum Schulalltag. Wir Lehrer neigen alle dazu, Schüler zu mögen und zu unterstützen und vielleicht sogar heranzuziehen, die genau so denken wie wir und alles gut finden, was wir machen. Auch Vorgesetzte Beamte neigen zu so einem Verhalten ihren untergebenen Beamten gegenüber. Das führt dann teilweise sogar dazu, dass man Leute begünstigt, heranzieht und sogar befördert, die einem sozusagen liegen, die zu allem Ja und Amen sagen, die auf der gleichen Wellenlänge liegen. Ich hörte dann geraunte Kritik über solche Zustände in Behörden (zum Beispiel gab es ja bei der Polizeireform der letzten grün-roten Landesregierung diesen Vorwurf und die Gerichte haben die Regierung dann ja auch zurück gepfiffen, weil nur „passende“ Polizeichefs eingesetzt wurden): „Da ist ein Hofstaat mit Speichelleckern“. Zunächst führen solche Seilschaften vielleicht zu stabilen Zuständen. Denn alle sind sich einig, keiner widerspricht. Aber das Beamtenrecht erklärt dies alles für illegal (korrupt): Befördert werden muss der, der objektiv die beste Leistung und Eignung mitbringt. Alle Bewerber sind ohne Ansehen der Person gleich zu behandeln. Untergebene Beamte müssen ihre Vorgesetzten beraten, warnen, kritisieren, unterstützen! Es liegt auf der Hand, dass ein System, wo es eine Vielfalt von Ansichten gibt, wo es Diskussionen gibt, wo es Kritik gibt, Abstimmungen und Entscheidungen zwischen mehreren Alternativen, dass so ein System, das all dies zulässt und aushält, viel stabiler und gesünder ist auf Dauer! Zumal nicht nur jeder Beamte, sondern auch der Staat insgesamt neutral sein muss und die Vielfalt der Bevölkerung und ihrer Meinungen widerspiegeln. Und genauso muss es auch im Klassenzimmer zugehen. Alle müssen gleich behandelt werden, Kritik ist zuzulassen, gegensätzliche Meinungen, Vielfalt ist auszuhalten!
Wie aber kann nun die Regierung und der Staatschef in der Türkei der Meinung sein, Zehntausende von Staatsdienern zu entfernen, die nicht auf der Linie sind, würde zu einer stärkeren Türkei führen? Kurzsichtig, illegal und schwach!  
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